Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma VALUSTRUCT

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma VALUSTRUCT d.o.o. für die Vermietung von Geräten und Gerüsten

  1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der VALUSTRUCT d.o.o. im Zusammenhang mit der Vermietung von Geräten und Gerüsten. Abweichende Bedingungen des Mieters, die von VALUSTRUCT d.o.o. nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden, sind unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
  2. Vertragsabschluss Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch VALUSTRUCT d.o.o. zustande. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
  3. Mietdauer Die Mietdauer beginnt am Tag der Bereitstellung des Mietgegenstandes und endet am vereinbarten Rückgabedatum. Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der schriftlichen Zustimmung von VALUSTRUCT d.o.o. Die Mietdauer umfasst auch Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage.
  4. Mietpreis und Zahlungsbedingungen Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste und wird für die gesamte Mietdauer im Voraus fällig. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist VALUSTRUCT d.o.o. berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz zu verlangen.
  5. Kaution VALUSTRUCT d.o.o. ist berechtigt, eine angemessene Kaution für den Mietgegenstand zu verlangen. Die Kaution wird bei Rückgabe des Mietgegenstandes und nach Überprüfung auf Mängelfreiheit zurückerstattet. Etwaige Schadensersatzansprüche von VALUSTRUCT d.o.o. können von der Kaution abgezogen werden.
  6. Übergabe und Rückgabe Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Übernahme auf Mängel und Vollständigkeit zu überprüfen. Eventuelle Mängel sind unverzüglich zu melden. Die Rückgabe des Mietgegenstandes erfolgt in gereinigtem und ordnungsgemäßem Zustand. Reinigungs- und Reparaturkosten aufgrund unsachgemäßer Behandlung werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mietgegenstand muss bei Rückgabe voll betankt sein, andernfalls wird die Betankung zum aktuellen Marktpreis zuzüglich einer Servicegebühr berechnet.
  7. Haftung des Mieters Der Mieter haftet für alle Schäden, Verluste oder Diebstahl des Mietgegenstandes während der Mietdauer, auch wenn diese durch Dritte verursacht wurden. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand sachgemäß und ausschließlich für den vorgesehenen Zweck zu verwenden. Änderungen oder Eingriffe am Mietgegenstand sind untersagt und dürfen nur durch die Serviceabteilung von VALUSTRUCT d.o.o. vorgenommen werden. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder unbefugte Eingriffe entstehen.
  8. Versicherung Der Mieter ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für den Mietgegenstand abzuschließen, die auch Schäden an Dritten abdeckt. Ein entsprechender Versicherungsnachweis ist VALUSTRUCT d.o.o. auf Verlangen vorzulegen.
  9. Haftungsausschluss VALUSTRUCT d.o.o. haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung des Mietgegenstandes entstehen. Für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  10. Rücktritt und Kündigung VALUSTRUCT d.o.o. ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen fristlos zu kündigen, wenn der Mieter gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, insbesondere bei TLP gelb (Adressatenkreis)Zahlungsverzug oder unsachgemäßem Gebrauch des Mietgegenstandes. Bei Rücktritt oder Kündigung ist der Mieter verpflichtet, die entstandenen Kosten und den entgangenen Gewinn zu ersetzen.
  11. Höhere Gewalt Ereignisse höherer Gewalt, die die Bereitstellung des Mietgegenstandes verhindern, entbinden VALUSTRUCT d.o.o. von ihren vertraglichen Verpflichtungen. Schadensersatzansprüche des Mieters sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
  12. Pflichten des Mieters Der Mieter ist verpflichtet, alle gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Nutzung des Mietgegenstandes einzuhalten, insbesondere im Hinblick auf Arbeitsschutz. Der Mieter muss denMietgegenstand wie ein ordentlicher Kaufmann verwenden und pflegen. Der Mieter muss VALUSTRUCT d.o.o. sofort über jeden Defekt, Schaden oder Verdacht auf einen Defekt informieren und die Nutzung des Mietgegenstandes einstellen, bis eine Freigabe durch VALUSTRUCT d.o.o. erfolgt.
  13. Kontrolle und Zugang VALUSTRUCT d.o.o. hat das Recht, den Mietgegenstand jederzeit zu inspizieren und dessen Zustand zu überprüfen. Der Mieter hat den Zugang zum Mietgegenstand zu gewährleisten. Bei Verstößen gegen diese Pflicht kann VALUSTRUCT d.o.o. den Mietvertrag fristlos kündigen.
  14. Subvermietung und Weitergabe Eine Untervermietung oder Weitergabe des Mietgegenstandes an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von VALUSTRUCT d.o.o. nicht gestattet. Verstöße hiergegen berechtigen VALUSTRUCT d.o.o. zur sofortigen Vertragsauflösung und zur Geltendmachung von Schadensersatz.
  15. Schlussbestimmungen Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Gerichtsstand ist der Sitz von VALUSTRUCT d.o.o. Es gilt das Recht der Republik Kroatien.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen der VALUSTRUCT d.o.o. und ihren Mietern. Durch die Unterzeichnung des Mietvertrages bestätigt der Mieter, dass er die AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.


Datum: 01.02.2024
VALUSTRUCT d.o.o. Dragutine Lobe 14, 35400 Nova Gradišk