Allgemeine Geschäftsbedingungen der VALUSTRUCT d.o.o. für Bauleistungen

Geltungsbereich


1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der VALUSTRUCT d.o.o. (im Folgenden „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern (im Folgenden „Auftraggeber“) über die Ausführung von Bauleistungen, einschließlich Renovierungsarbeiten, Montagen und anderen ähnlichen Tätigkeiten.
1.2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Vertragsabschluss


2.1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.
2.2. Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag sowie gegebenenfalls aus weiteren schriftlichen Vereinbarungen.
2.3. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der Angebote oder der AGB vorzunehmen. Solche Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt und gelten als akzeptiert, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich widerspricht.

Preise und Zahlungsbedingungen


3.1. Die Preise verstehen sich in Euro (EUR) und beinhalten keine Mehrwertsteuer. Diese wird in der jeweils gesetzlichen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.
3.2. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
3.3. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
3.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen zu verlangen, insbesondere bei umfangreichen oder langfristigen Projekten. Die Höhe der Vorauszahlung wird im Vertrag festgelegt.

Ausführung der Arbeiten


4.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen fachgerecht, nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften auszuführen.
4.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die zur Ausführung der Arbeiten notwendigen Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen und ihm Zugang zu den betreffenden Baustellen zu gewähren.
4.3. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
4.4. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Unteraufträge zur Erfüllung seiner Verpflichtungen einzugehen, sofern dies im Interesse einer effizienten und termingerechten Auftragsabwicklung erfolgt.

Abnahme und Mängelhaftung


5.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Fertigstellung abzunehmen. Etwaige Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.TLP gelb (Adressatenkreis)
5.2. Der Auftragnehmer haftet für Mängel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb eines Jahres nach Abnahme der Leistungen. 5.3. Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist verpflichtet. Erst bei endgültigem Scheitern der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder, bei erheblichen Mängeln, auf Rücktritt vom Vertrag.

Haftung


6.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
6.2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6.3. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
6.4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder Naturereignisse entstehen, sowie für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der erbrachten Leistungen durch den Auftraggeber oder Dritte verursacht werden.

Kündigung


7.1. Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
7.2. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien trotz schriftlicher Abmahnung gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.

Datenschutz
8.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten und zu nutzen.
8.2. Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit Auskunft über die ihn betreffenden gespeicherten Daten zu verlangen sowie deren Berichtigung oder Löschung zu fordern.

Schlussbestimmungen


9.1. Es gilt das Recht der Republik Kroatien unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers.
9.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
9.4. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei Vertragsverletzungen des Auftraggebers vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Datum: 01.02.2024
VALUSTRUCT d.o.o.za usluge Dragutine Lobe 14, 35400 Nova Gradiška